Wichtig zu wissen ist, dass nur Produkte das EU BIO Siegel nutzen dürfen, wenn diese mindestens die EG-Öko-Verordnung erfüllen: Nur dann dürfen die Begriffe Bio-, Öko-, biologisch, kontrolliert ökologisch, kontrolliert biologisch, biologischer Landbau, ökologischer Landbau, biologisch-dynamisch und biologisch-organisch verwendet werden. 

Neben dem EU Bio Siegel muss die Angabe der prüfenden Öko-Kontrollstelle (Kontrollstellen-Code: DE-ÖKO-000: “DE” steht für Deutschland und “000” für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle) stehen: Außerdem darf neben dem europäischen Bio-Siegel das nationale Bio-Siegel und/oder der Name bzw. das Logo des Bio-Anbauverbands abgebildet werden, falls der Betrieb Mitglied eines solchen Bio-Anbauverbands ist.