Stand 2020: 

Erlaubte Lebensmittel-Zusatzstoffe: Legales BIG Business mit Chemie in unseren Lebensmitteln

Anbei ein kurzer aber sehr aussagekräftiger Vergleich zwischen konventioneller Landwirtschaft, der EU Bio Verordnung und weiteren drei Bio Siegel Anbietern, von „Quer“.

Der Einsatz von Gentechnik und auch der Einsatz von über 300 Zusatzstoffen sind bei der“ konventionellen Landwirtschaft“ bzw. bei konventionellen Produkten erlaubt. Von den Zusatzstoffen sind viele in der Kritik gesundheitsgefährdend zu sein. 

 

 
Quelle: facebook > quer post vom 3. August 2017: "Seit 5 Jahren gibt es das EU Bio Siegel, aber richtig BIO ist das noch lange nicht"

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) definiert – auch für Deutschland – welche Zusatzstoffe, in welcher Konzentration den Produkten (egal ob Wurstwaren, Müsli, Kekse oder Fertigsuppen…) zugesetzt werden dürfen. 

Natürlich mögen kleine Mengen der Chemikalien nicht unmittelbar schädlich sein, so dass man nicht sofort körperlich kollabiert (es sei denn man hat eine Allergie gegen eines der  Stoffe), aber unser Körper wird „unnötig“ durch die Chemie belastet & teilweise massiv belastet (z.B. hormonell). Abgesehen von der mittel- und langfristigen Wirkung  einzelner Stoffe, nehmen wir oft unbewusst viele  dieser Chemikalien (Zusatzstoffe) mit unseren Lebensmitteln auf.  

Mehr als 300 Zusatzstoffe sind für unsere Lebensmitteln erlaubt und somit offiziell zugelassen. Zusatzstoffe dienen nicht den Konsumenten, sondern den Herstellern industrieller Nahrung, welche diese Zusatzstoffe einsetzen, um die Produkte länger haltbar und billiger zu machen. 

Der menschliche Körper benötigt diese Stoffe nicht, ganz im Gegenteil: Viele dieser Stoffe können der Gesundheit schaden, insbesondere wenn man zu viel davon einnimmt. Das größte Problem ist, dass der Verbraucher nicht weiß, wie viel von den jeweiligen Zusätzen in den jeweiligen Produkten ist, so dass es im Einzelfall sehr schnell  zu einer „Überdosierung“ mit langfristigen Gesundheitsschäden kommen könnte.

Die mittlerweile über 330 Zusatzstoffe haben teilweise sehr lange Namen und können daher auch unter ihrer E-Nummer aufgelistet werden. Hierbei steht das „E“ für Europa. Hintergrund dafür ist, dass diese Liste für alle Mitgliedsländer der EU gilt.

In der Zutatenliste werden Zusatzstoffe unter ihrem Klassennamen und anschließender Bezeichnung des Stoffes oder E-Nummer angegeben, z.B. „Antioxidationsmittel Ascorbinsäure“ oder „Antioxidationsmittel E 300“.

Die derzeit erlaubten Zusatzstoffe können folgendermaßen eingeteilt werden:

  • Farbstoffe: E 100-180
  • Konservierungsstoffe: E 200-297
  • Antioxidations- und Säuerungsmittel: E 300-385
  • Verdickungs- und Feuchthaltemittel: E 400-495
  • Säuerungsmittel u. a.: E 500-586
  • Geschmacksverstärker: E 620-650
  • Süßstoffe u. a.: E 950-1521

Quelle: Verbraucherzentrale. de, vom 22. Juni 2020. ( 05. September 2020)

Und wie immer gibt es auch in diesem Bereich noch „Sonderlocken“,  denn:
Zusatzstoffe, die im Endprodukt keine technologische Wirkung haben, aber während der Herstellung verwendet werden, müssen nicht aufgeführt werden.
Damit z. B. aus einem trüben Apfelsaft später ein klarer Apfelsaft wird, setzt man Gelatine zum Binden dieser Trübstoffe ein. Diese wird anschließend wieder entfernt und ist im Endprodukt nicht mehr enthalten. Somit muss Gelatine in der Zutatenliste nicht auftauchen.

Auf „Klein“-Verpackungen, mit einer Oberfläche von weniger als 10 cm2 muss keine Zutatenliste aufgeführt sein. Dies betrifft z. B. einzeln verkaufte Zuckerfiguren und Ostereier. Hier können Verbraucherinnen und Verbraucher also nicht erkennen, ob Zusatzstoffe eingesetzt wurden.

Überall dort, wo lose Lebensmittel eingekauft werden können, also beispielsweise beim Bäcker, im Restaurant und auch im Internet, ist es ausreichend, wenn die Funktionsklassen oder Zusatzstoffe auf einem Schild oder anderen Printmedien vermerkt sind. So reicht etwa die Angabe „mit Farbstoff“, „geschwefelt“ oder „mit Süßstoff“. Für Personen, die empfindlich auf spezifische Zusatzstoffe reagieren kann diese ungenaue Angabe problematisch sein.

 Quelle: Verbraucherzentrale. de, vom 22. Juni 2020. ( 05. September 2020)

Die EFSA definiert  auch den ADI-Wert = acceptable daily intake und legt für alle EU Staaten die maximale Aufnahmemenge pro Zusatzstoff und pro Tag fest, die „prinzipiell“ keine unerwünschten Wirkungen auf den menschlichen Körper haben sollte. 
ALLERDINGS kann diese empfohlene Maximalmenge nicht wirklich kontrolliert werden, denn weder die EFSA noch die Konsumenten wissen, wie viel von dem jeweiligen Zusatzstoff z.B. pro 100 Gramm in dem jeweiligen Produkt enthalten sind.
Um die von der EFSA geschätzte, tägliche Maximalmenge per Zusatzstoff NICHT zu überschreiten, müsste man

1.  die in einem Produkt eingesetzten Zusatzstoffe pro 100 Gramm wissen
2. die „vermutlich“ unbedenkliche, tägliche Maximalmenge pro Zusatzstoff kennen
3.  die gegessene Menge jedes Produktes mit Zusatzstoffen vor dem Konsum abwiegen.

 Nur wenn man diese drei Punkte befolgen würde, könnte man sicherstellen, dass man nicht die tägliche Maximalmenge pro Zusatzstoff übersteigt, welche potentiell gesundheitsgefährdend werden könnte. 

Mal abgesehen von den 300 Zusatzstoffen, den oftmals unbekannten Angaben pro 100 Gramm, müssen noch nicht einmal bei allen Produkten alle eingesetzten Zusatzstoffe aufgelistet (z.B. Ausnahmen bei losen Lebensmitteln) oder die Stoffe dürfen „freundlich“ umschrieben werden.

Ein Beispiel hierfür ist Glutamat: Glutamat wird heute sehr oft durch das Wort „Hefeextrakt“ ersetzt. Beides sind Geschmacksverstärker, können aber anders ausgewiesen werden:

Hefeextrakt ist also in der Tat ein Geschmacksverstärker. Da die Glutaminsäure allerdings natürlich darin vorkommt, gilt Hefeextrakt nicht als Lebensmittelzusatzstoff und muss nicht auf der Verpackung vermerkt werden. Ein kleiner „Taschenspielertrick“ der Lebensmittelindustrie, also…

Glutaminsäure im Hefeextrakt – ist sie bedenklich?

Glutamat findet häufig in der asiatischen Küche Verwendung und soll hier schon für unangenehme Nebenwirkungen verantwortlich sein. Der Begriff “Chinarestaurant-Syndrom“ kam auf, nachdem Gäste über Kopfschmerzen und Taubheitsgefühle berichteten. Einen wissenschaftlichen Beleg oder gar eine Erklärung für dieses Phänomen gibt es bislang allerdings nicht….

So erkennen Sie, ob ein Lebensmittel Hefeextrakt enthält:

Als Geschmacksverstärker muss Hefeextrakt nicht deklariert werden, aber es findet sich dennoch auf der Zutatenliste. Wenn Sie den Stoff vermeiden möchte, halten Sie nach folgenden Begriffen Ausschau:

  • Hefeextrakt
  • Würze
  • (natürliches) Aroma
  • Sojawürze
  • fermentierter Weizen

Quelle: „TASCHENSPIELERTRICK“ DER LEBENSMITTELINDUSTRIE- Wie bedenklich ist Hefeextrakt wirklich?, 15.07.2020, von Anne Tessin, merkur.de, (10.12.2020)

Einiger dieser Zusatzstoffe, wir zum Beispiel die Lebensmittelfarbstoffe (z.B. E 102, E 104, E 122, E 127…), können insbesondere bei Kindern zu Aufmerksamkeitsstörungen und Hyperaktivität führen. Andere Stoffe stehen sehr eindeutig in Verbindung mit den immer häufiger werdenden Erkrankungen unserer Gesellschaft Demenz und Alzheimer

Vielleicht sind eben diese Zusätze Gründe dafür, dass immer mehr Kinder an ADS oder ADHS leiden, und immer mehr ältere Menschen an Demenz und Alzheimer erkranken?!

520 | Aluminiumsulfat

Die Risiken
Aluminiumsulfate enthalten Aluminium. Das Metall steht in Verdacht, Demenzerkrankungen im Gehirn, wie die Alzheimer- und Parkinsonkrankheit, zu fördern. Es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass Aluminium als sogenanntes Metallöstrogen, die Wirkung der weiblichen Geschlechtshormone beeinflusst und so unter anderem die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigt.

Trifft es mich?
Schwefelsäure und Sulfate sind für Lebensmittel allgemein zugelassen und werden vor allem als Träger für Farb- und Aromastoffe, für die Aufbereitung von Trinkwasser und zur Festigung von Gebäck eingesetzt. Die reine Schwefelsäure wird meist nur zum Fällen von Eiweiß und Stärke zum Zwecke der Herstellung von Würzmitteln und Sirup benutzt und aus den Lebensmitteln mittels Hinzufügung von Lauge wieder entfernt. Sie ist wie Calciumsulfat (Gips) sogar für Öko-Lebensmittel zugelassen. Aluminiumsulfate verfestigen auf chemische Weise Glasuren von Obst und Gemüse. E520 bis und E523 sind in begrenzter Menge und nur für industriell abgefülltes Eiklar und für kandiertes, kristallisiertes oder glasiertes Obst und Gemüse zugelassen. Die Zusatzstoffe sind weit verbreitet; häufige Konsumenten industrieller Nahrungsmittel nehmen nach einer Studie der EU-Kommission bis zum 6,2-fachen der wöchentlich akzeptablen Dosis von 7 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht zu sich, Kinder sogar bis zum 7,5-fachen.

Quelle: Dr. Watson, Der Food Detektiv: www.food-detektiv.de, eine hervorragende Seite für detaillierte Informationen über die Risiken der über 300 zugelassenen Zusatzstoffe, soweit diese bekannt und/oder kommuniziert sind.

Unsere Gesetze schützen uns Verbraucher nur bedingt. Man könnte meinen, dass der Profit der Lebensmittelkonzerne über der menschlichen Gesundheit steht!? 

Anbei ein Auszug aus dem  interessanten Bericht von Foodwatch „Rechtlos im Supermarkt“ aus dem Jahre 2018, es lohnt sich den Report komplett zu lesen:  

Es gibt unzählige Beispiele für unzureichenden Gesundheitsschutz: Zahlreichen Lebensmitteln werden Zusatzstoffe wie Azofarbstoffe beigesetzt, obwohl bekannt ist, dass einige Zusatzstoffe gesundheitlich umstritten sind. Andere Lebensmittel enthalten unnötig hohe Mengen gesundheitsgefährdender Kontaminanten wie Acrylamid, endokrine Disruptoren oder erbgutschädigender und potenziell krebserregender Mineralöle.

Nicht selten werden Fleischabfälle wieder in die Lebensmittelkette eingetragen („Gammelfleisch“). Milch, Fleisch und Eier können aufgrund kontaminierter Futtermittel mit Dioxin belastet sein. Die Entstehung von womöglich lebensgefährlichen antibiotikaresistenten Bakterien beim Menschen kann unter anderem  durch massiven Antibiotika-Einsatz in der Nutztierhaltung befördert werden.

Die Rezepturen von verarbeiteten Lebensmitteln werden von den Herstellern bewusst so abgestimmt, dass die Produkte besonders hohe Gehalte an Nährstoffen wie Zucker, Salz und Fett haben, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr davon verzehren. Das kann Krankheiten wie Diabetes und Fettleibigkeit fördern.……

In der Praxis verstoßen Hersteller nicht selten gegen das Täuschungsverbot oder sie unterlaufen es einfach völlig legal. Eindeutige Verstöße gegen das Täuschungsverbot sind zum Beispiel  Falschdeklarationen wie beim Pferdefleischskandal, bei dem Pferdefleisch in Lasagne als Rindfleisch verkauft wurde. Durch die unzureichenden gesetzlichen Regelungen für Aufmachung und Produktinformationen können Verbraucherinnen und Verbraucher aber auch völlig legal getäuscht werden. Irreführende Herkunftsversprechen oder Zuckerbomben, die wie gesunde Mahlzeiten verkauft werden, sind Beispiele für „legale Verbrauchertäuschung“, die im Supermarktregal an der Tagesordnung ist.…..

GESUNDHEITLICH UMSTRITTENE ZUSATZSTOFFE

Zusatzstoffe erfüllen ganz unterschiedliche Funktionen in Lebensmitteln: Konservierungsstoffe werden eingesetzt, um die Produkte länger haltbar zu machen. Farbstoffe lassen Lebensmittel  appetitlicher erscheinen und geschmacksverstärkende Zusatzstoffe werden verwendet, um an teuren Zutaten zu sparen, nicht aber am Geschmack. Jedoch sind etwa die Hälfte der mehr rund 390 (* 18)  in der EU erlaubten Zusatzstoffe bezüglich ihrer gesundheitlichen Auswirkungen umstritten (*19).

Sie dürfen trotz vermuteter negativer gesundheitlicher Auswirkungen eingesetzt werden. Azofarbstoffe [E 102, 110, 122, 124a und 129] sowie Chinolingelb [E 104] stehen zum Beispiel im Verdacht, ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom) auszulösen. Doch anstatt die bedenklichen Stoffe vom Markt zu verbannen, hat die EU die Hersteller lediglich dazu verpflichtet, ihre Produkte mit dem Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“ zu versehen. Diesen Hinweis dürfen sie aber im Kleingedruckten auf der Verpackungsrückseite verstecken. Die Kennzeichnungspflichten für Zusatzstoffe setzen das in der EU-Basisverordnung und in der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (*20) verankerte Vorsorgeprinzip somit nicht ausreichend um.
Eigentlich muss die Unschädlichkeit der Zusatzstoffe durch die Hersteller bzw. Inverkehrbringer nachgewiesen werden (Umkehr der Beweislast), bevor ein Zusatzstoff verwendet werden darf. Die Rechtspraxis sieht aber anders aus: Wie das Beispiel der Azofarbstoffe zeigt, sind Zusatzstoffe auch dann noch erlaubt, wenn wissenschaftlich fundierte Hinweise auf schädliche Gesundheitswirkungen vorliegen (*21).

Quelle: Foodwatch.org – Report:“Rechtlos im Supermarkt

Diese 300+ Zusatzstoffe werden benötigt, um die Produkte günstigst herzustellen und lange haltbar zu machen.

Damit die Handelsmargen auch hoch genug sind, hoch bleiben und im besten Falle kontinuierlich steigen, müssen die Herstellungskosten ständig optimiert werden, was wiederum mit Einsatz von Chemie möglich ist. 

Das alles wissen viele Konsumenten, Politiker und natürlich auch die Entscheider im EU Parlament und doch werden die Verbraucher nicht zu 100% geschützt bzw. informiert. 

Die Basis dieses Problems, liegt unseres Erachtens bei folgenden Punkten, die in politischer Hand sind und mit entsprechenden Gesetzen geändert werden MÜSSTEN:

    • Es sollten nur Zusatzstoffe zugelassen werden, die nachweislich keine Krankheiten begünstigen, fördern oder gar bedingen. Der Mensch muss im Fokus stehen und nicht Handelsmargen, lange Haltbarkeiten und kontinuierliche Kostenoptimierungen.
    • Eine „legitime“ Irreführung der Kunden durch Marketing wirksame Verpackungen, Produkt-Bezeichnungen und Produkt-Bildchen, welche Besseres verheißen als der Inhalt hergibt, muss konsequent verboten werden.
    • Die teilweise ungenügende Deklarationspflicht der Inhaltsstoffe muss verboten und eine 100%-ige Transparenz sichergestellt werden.
    • Alle Inhaltsstoffe inkl. jeweiliger Mengenangaben müssen angegeben werden.
    • Alle Informationen über den Herstellungsprozess und der verwendeten Stoffe müssen vom Hersteller öffentlich zugänglich gemacht werden.
    • Die Menschen müssen über potentielle Gesundheitsrisiken der jeweiligen Stoffe und der zugelassenen Maximalmengen / pro Stoff aufgeklärt werden!

Da diese Forderungen klar und bekannt sind, sich allerdings nur wenig bis nichts Nenneswertes geändert hat, müssen wir davon ausgehen, dass die EU / unsere Politik nicht daran interessiert, die Verbraucher maximal & bedingunglos zu schützen. 

Folgende Gründe könnten dies bedingen:

    • Lobbyismus: Verbandelung einzelner „Politiker“ in Aufsichtsräten, Vorständen und Verbänden von produzierenden Unternehmen.
    • Pseudo-Sicherung deutscher Arbeitsplätze: „Angst“ unserer Politiker vor Arbeitsplatzverlagerungen ins Ausland, welche immer wieder von betroffenen Unternehmen / Herstellern angedroht werden, falls man die Gesetze verschärfen würde.
    • Angst unserer Politiker vor 
      • Steuer- Einbrüchen, denn die Steuereinnahmen hängen von den Umsätzen und Gewinnen der Unternehmen ab
      • Eingeschränkte Handlungsfähigkeit Deutschlands durch EU Vorgaben.
      • EU interner und internationaler Wettbewerbsfähigkeit deutscher Produzenten.
      • Steigenden Lebensmittelpreisen

Die Gesundheit der Verbraucher sollte an oberster Stelle stehen, sowohl für die Produzenten als auch für unsere Politiker, die dies in Gesetze gießen sollten. 

Speziell bei Fleisch-und Wurstwaren gibt es noch weitere, gesundheitsrelevante Herstellungs-Tricks. Denn auch die „Wurst“ muss maximal billig und lange haltbar sein: Deshalb reduzieren manche Produzenten sogar den Fleischanteil soweit wie nur möglich und ersetzen die benötigte Masse durch  innovatives, „chemisches Füllmaterial“, was völlig legal ist: 

Quelle: youtube.de, „Hauptsache billig: Was wirklich in der Supermarkt-Wurst steckt„, vom 17.12.2018, Der Spiegel

Wieso ist der Antibiotika Verbrauch in der Nutztierhaltung so hoch?
Ist das bedingt durch die Zustände in den Massentierställen?

ANTIBIOTIKA-RESISTENZEN IN DER NUTZTIERHALTUNG
Eine enorme Anzahl von Europas landwirtschaftlichen Nutztieren wird unter den heutigen Produktionsbedingungen buchstäblich krank  gemacht. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sprechen von Produktionskrankheiten, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten der EU auf unterschiedlich hohem Niveau stagnieren oder sogar zunehmen. 
Weil die Ursachenbekämpfung nur durch eine kosten- und arbeitsaufwendige Änderung der Lebensbedingungen der Nutztiere gelingen kannnehmen die Landwirtinnen und Landwirte entweder gewisse Leistungsverluste kranker Tiere in Kauf – oder greifen zur Symptombekämpfung durch Antibiotika. So wurden in der EU im Jahr 2011 insgesamt 8.481 Tonnen Antibiotika für Nutztiere verwendet. 1.826 Tonnen allein in Deutschland,1.781 in Spanien, 1.672 in Italien, 913 Tonnen in Frankreich, 364 in den Niederlanden, 107 Tonnen in Dänemark sowie jeweils 14 Tonnen in Finnland und 13 Tonnen in Schweden.(*32)

Nachdem insbesondere in den skandinavischen Mitgliedstaaten seit Längerem Reduktionsmaßnahmen durchgeführt worden waren, begannen die Niederlande 2008 damit, den Antibiotikaverbrauch bei Nutztieren um 70 Prozent bis 2012 zu reduzieren. In Deutschland gilt seit April 2014 die tierarzneimittelrechtliche Verpflichtung, den Antibiotikaverbrauch betriebsgenau zu dokumentieren – dies gilt allerdings nur für Masttiere (und nicht Milchkühe, Muttersauen und Legehennen).

Zudem dürfen die Daten ausdrücklich nicht für weitergehende wissenschaftliche Auswertungen, geschweige denn für betriebsgenau vergleichende Analysen herangezogen werden. Genau dies ist jedoch die Voraussetzung, um herausfinden zu können, warum Landwirt und Tierarzt in einem Betrieb sehr viele Antibiotika benötigen, im anderen aber viel weniger. Hohe Antibiotikagaben sind nicht nur ein Indiz für  Mängel bei der Tiergesundheit. Sie verursachen zugleich resistente Bakterien, die auch für Menschen gefährlich werden könnenWie groß diese Gefahr aus dem Stall für die menschliche Gesundheit tatsächlich ist, lässt sich wissenschaftlich noch nicht mit Sicherheit sagen. Aber je mehr  Antibiotika im Stall eingesetzt werden, desto mehr antimikrobielle Resistenzen entwickeln die Tiere und desto größer wird das Risiko auch für Menschen – abhängig davon, wie nah sie den Tieren räumlich sind, und welche Konsumpräferenzen sie haben.

Quelle: Foodwatch.org – Report:“Rechtlos im Supermarkt„, 7.12.2018

733 Tonnen Antibiotika wurden 2017 in Deutschland in der landwirtschaftlichen Tierhaltung eingesetzt.

Quelle: peta.de, „Antibiotikaeinsatz in deutschen Ställen“

Auch wenn die Tonnen von Antibiotika in der Nutztierhaltung – nur in Deutschland waren es 2011: 1.826 Tonnen und 2017: 733 Tonnen –  zahlenmäßig rückläufig sind, heißt das nicht zwingend, dass es besser geworden ist! 

Bitte bedenken Sie, dass sich die Zusammensetzung und die „Stärke“ der Antibiotika verändern lässt, wodurch man weniger Tonnen benötigt. Die Belastung für die Tiere und auch für uns Menschen muss dadurch in keinster Weise besser oder reduziert sein. Die Vergleichbarkeit zwischen den Jahren von benötigtem Antibiotika ist daher – soweit uns die Daten vorliegen – unmöglich. 

Wir gehen davon aus, dass sich nur die Intensität & die Zusammensetzung der Medikamente ändert, aber nicht die potentiell negativen Auswirkungen auf die Konsumenten, welche durch den massiven Antibiotika Einsatz entstehen könnten, welchen wir über unsere Nahrung aufnehmen: Entweder direkt über Fleisch oder über andere pflanzliche Produkte, wenn die Felder mit  Mist & Gülle gedüngt werden, welche von Tieren stammt, die mit Antibiotika behandelt wurden .

Mit der Konsequenz: 

Durch den massiven Einsatz antibiotisch wirksamer Medikamente in der Tierhaltung werden immer mehr Keime resistent, so dass eines, mehrere oder alle Antibiotika nicht mehr wirken. Die Antibiotikaresistenz führt dazu, dass Tausende Menschen jedes Jahr an relativ einfachen bakteriellen Erkrankungen sterben, die normalerweise unkompliziert behandelt werden können.

Quelle: „Antibiotikaeinsatz in deutschen Ställen“, April 2014, Peta.de

Es können Antibiotika-Rückstände nachgewiesen werden, diese sind zwar „relativ“ gering, aber ausreichend um uns Menschen zu schaden.
…die eigentliche Gefahr (geht) von den Keimen aus, denn durch die häufige und nicht immer fachgerechte Gabe mutieren sie und werden somit resistent gegen antibiotisch wirksame Substanzen…..Schätzungen zufolge sterben in Deutschland jedes Jahr 2.000 bis 30.000 Menschen an den Folgen einer MRSA-Erkrankung.

Quelle: „Antibiotikaeinsatz in deutschen Ställen“, April 2014, Peta.de

Ohne Antibiotika geht es nur, wenn die Tiere artgerecht leben dürfen und somit „GESUND“ sind.
 
Für uns setzt dies mindestens ausreichend Platz, Einstreu, Bewegung, Auslauf in die Natur, gutes Futter, regelmäßige Stallsäuberungen voraus. Nur leider ist die Massentierhaltung und somit die Mehrheit unserer Fleischwaren von diesen Konditionen weit entfernt!

YouFee´s Zusammenfassung & Statement

Die Tatsache, dass  über 300 Zusatzstoffe in unseren  Lebensmitteln erlaubt sind, welche bei „Überdosierung“ mit verheerenden, gesundheitlichen Folgen einhergehen können, ist erschreckend. Es ist bewiesen, dass einige der zugelassenen Stoffe sogar Erkrankungen wie Demenz, Alzheimer, ADHS… bedingen können.

Warum wird das gesetzlich geduldet? Warum sind so viele Zusatzstoffe zugelassen, obwohl diverse Studien und Berichte die potentiellen, gesundheitlichen Risiken belegen?

Sicherlich gibt es viele Gründe, unter anderem könnte man die Konzerne und deren Gewinne schonen wollen, um Arbeitsplätze und Steuereinnahmen im Inland zu sichern. 

Youfee´s Ziel ist unter anderem, die Hersteller zu listen, die transparent alle Zusatzstoffe deklarieren, die die Verbraucher vollumfänglich informieren, die zu 100iger Transparenz stehen und die garantieren können,  dass nur die absolut notwendigen und für unsere Gesundheit ungefährlichen Zusatzstoffe eingesetzt werden!

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Der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung ist immens! Es ist bewiesen, dass Antibiotika Rückstände im Fleisch verbleiben können und dass dies gefährlich für unsere Gesundheit sein kann.

Dass Tiere im medizinischen Notfall Antibiotika nehmen müssen, mag in Einzelfällen unvermeidbar, notwendig und zum Wohle der Tiere sein. ABER der Einsatz von Antibiotika muss der Ausnahmefall sein und bleiben, was nur möglich ist, wenn die Tiere artgerecht gehalten werden und gesund leben dürfen.

In jedem Fall sind wir der Meinung, dass alle Antibiotika Gaben dokumentiert und den Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden sollten.