Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) definiert – auch für Deutschland – welche Zusatzstoffe, in welcher Konzentration den Produkten (egal ob Wurstwaren, Müsli, Kekse oder Fertigsuppen…) zugesetzt werden dürfen.
Natürlich mögen kleine Mengen der Chemikalien nicht unmittelbar schädlich sein, so dass man nicht sofort körperlich kollabiert (es sei denn man hat eine Allergie gegen eines der Stoffe), aber unser Körper wird “unnötig” durch die Chemie belastet & teilweise massiv belastet (z.B. hormonell). Abgesehen von der mittel- und langfristigen Wirkung einzelner Stoffe, nehmen wir oft unbewusst viele dieser Chemikalien (Zusatzstoffe) mit unseren Lebensmitteln auf.
Mehr als 300 Zusatzstoffe sind für unsere Lebensmitteln erlaubt und somit offiziell zugelassen. Zusatzstoffe dienen nicht den Konsumenten, sondern den Herstellern industrieller Nahrung, welche diese Zusatzstoffe einsetzen, um die Produkte länger haltbar und billiger zu machen.
Der menschliche Körper benötigt diese Stoffe nicht, ganz im Gegenteil: Viele dieser Stoffe können der Gesundheit schaden, insbesondere wenn man zu viel davon einnimmt. Das größte Problem ist, dass der Verbraucher nicht weiß, wie viel von den jeweiligen Zusätzen in den jeweiligen Produkten ist, so dass es im Einzelfall sehr schnell zu einer “Überdosierung” mit langfristigen Gesundheitsschäden kommen könnte.
Die mittlerweile über 330 Zusatzstoffe haben teilweise sehr lange Namen und können daher auch unter ihrer E-Nummer aufgelistet werden. Hierbei steht das „E“ für Europa. Hintergrund dafür ist, dass diese Liste für alle Mitgliedsländer der EU gilt.
In der Zutatenliste werden Zusatzstoffe unter ihrem Klassennamen und anschließender Bezeichnung des Stoffes oder E-Nummer angegeben, z.B. „Antioxidationsmittel Ascorbinsäure“ oder „Antioxidationsmittel E 300“.
Die derzeit erlaubten Zusatzstoffe können folgendermaßen eingeteilt werden:
- Farbstoffe: E 100-180
- Konservierungsstoffe: E 200-297
- Antioxidations- und Säuerungsmittel: E 300-385
- Verdickungs- und Feuchthaltemittel: E 400-495
- Säuerungsmittel u. a.: E 500-586
- Geschmacksverstärker: E 620-650
- Süßstoffe u. a.: E 950-1521
Quelle: Verbraucherzentrale. de, vom 22. Juni 2020. ( 05. September 2020)
Und wie immer gibt es auch in diesem Bereich noch “Sonderlocken”, denn:
Zusatzstoffe, die im Endprodukt keine technologische Wirkung haben, aber während der Herstellung verwendet werden, müssen nicht aufgeführt werden.
Damit z. B. aus einem trüben Apfelsaft später ein klarer Apfelsaft wird, setzt man Gelatine zum Binden dieser Trübstoffe ein. Diese wird anschließend wieder entfernt und ist im Endprodukt nicht mehr enthalten. Somit muss Gelatine in der Zutatenliste nicht auftauchen.
Auf „Klein“-Verpackungen, mit einer Oberfläche von weniger als 10 cm2 muss keine Zutatenliste aufgeführt sein. Dies betrifft z. B. einzeln verkaufte Zuckerfiguren und Ostereier. Hier können Verbraucherinnen und Verbraucher also nicht erkennen, ob Zusatzstoffe eingesetzt wurden.
Überall dort, wo lose Lebensmittel eingekauft werden können, also beispielsweise beim Bäcker, im Restaurant und auch im Internet, ist es ausreichend, wenn die Funktionsklassen oder Zusatzstoffe auf einem Schild oder anderen Printmedien vermerkt sind. So reicht etwa die Angabe “mit Farbstoff”, “geschwefelt” oder “mit Süßstoff”. Für Personen, die empfindlich auf spezifische Zusatzstoffe reagieren kann diese ungenaue Angabe problematisch sein.
Die EFSA definiert auch den ADI-Wert = acceptable daily intake und legt für alle EU Staaten die maximale Aufnahmemenge pro Zusatzstoff und pro Tag fest, die “prinzipiell” keine unerwünschten Wirkungen auf den menschlichen Körper haben sollte.
ALLERDINGS kann diese empfohlene Maximalmenge nicht wirklich kontrolliert werden, denn weder die EFSA noch die Konsumenten wissen, wie viel von dem jeweiligen Zusatzstoff z.B. pro 100 Gramm in dem jeweiligen Produkt enthalten sind.
Um die von der EFSA geschätzte, tägliche Maximalmenge per Zusatzstoff NICHT zu überschreiten, müsste man
1. die in einem Produkt eingesetzten Zusatzstoffe pro 100 Gramm wissen
2. die “vermutlich” unbedenkliche, tägliche Maximalmenge pro Zusatzstoff kennen
3. die gegessene Menge jedes Produktes mit Zusatzstoffen vor dem Konsum abwiegen.
Nur wenn man diese drei Punkte befolgen würde, könnte man sicherstellen, dass man nicht die tägliche Maximalmenge pro Zusatzstoff übersteigt, welche potentiell gesundheitsgefährdend werden könnte.
Mal abgesehen von den 300 Zusatzstoffen, den oftmals unbekannten Angaben pro 100 Gramm, müssen noch nicht einmal bei allen Produkten alle eingesetzten Zusatzstoffe aufgelistet (z.B. Ausnahmen bei losen Lebensmitteln) oder die Stoffe dürfen “freundlich” umschrieben werden.
Ein Beispiel hierfür ist Glutamat: Glutamat wird heute sehr oft durch das Wort “Hefeextrakt” ersetzt. Beides sind Geschmacksverstärker, können aber anders ausgewiesen werden:
Hefeextrakt ist also in der Tat ein Geschmacksverstärker. Da die Glutaminsäure allerdings natürlich darin vorkommt, gilt Hefeextrakt nicht als Lebensmittelzusatzstoff und muss nicht auf der Verpackung vermerkt werden. Ein kleiner “Taschenspielertrick” der Lebensmittelindustrie, also…
Glutaminsäure im Hefeextrakt – ist sie bedenklich?
Glutamat findet häufig in der asiatischen Küche Verwendung und soll hier schon für unangenehme Nebenwirkungen verantwortlich sein. Der Begriff “Chinarestaurant-Syndrom“ kam auf, nachdem Gäste über Kopfschmerzen und Taubheitsgefühle berichteten. Einen wissenschaftlichen Beleg oder gar eine Erklärung für dieses Phänomen gibt es bislang allerdings nicht….
So erkennen Sie, ob ein Lebensmittel Hefeextrakt enthält:
Als Geschmacksverstärker muss Hefeextrakt nicht deklariert werden, aber es findet sich dennoch auf der Zutatenliste. Wenn Sie den Stoff vermeiden möchte, halten Sie nach folgenden Begriffen Ausschau:
- Hefeextrakt
- Würze
- (natürliches) Aroma
- Sojawürze
- fermentierter Weizen
Quelle: “TASCHENSPIELERTRICK” DER LEBENSMITTELINDUSTRIE- Wie bedenklich ist Hefeextrakt wirklich?, 15.07.2020, von Anne Tessin, merkur.de, (10.12.2020)
Einiger dieser Zusatzstoffe, wir zum Beispiel die Lebensmittelfarbstoffe (z.B. E 102, E 104, E 122, E 127…), können insbesondere bei Kindern zu Aufmerksamkeitsstörungen und Hyperaktivität führen. Andere Stoffe stehen sehr eindeutig in Verbindung mit den immer häufiger werdenden Erkrankungen unserer Gesellschaft Demenz und Alzheimer.
Vielleicht sind eben diese Zusätze Gründe dafür, dass immer mehr Kinder an ADS oder ADHS leiden, und immer mehr ältere Menschen an Demenz und Alzheimer erkranken?!
520 | Aluminiumsulfat
Die Risiken
Aluminiumsulfate enthalten Aluminium. Das Metall steht in Verdacht, Demenzerkrankungen im Gehirn, wie die Alzheimer- und Parkinsonkrankheit, zu fördern. Es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass Aluminium als sogenanntes Metallöstrogen, die Wirkung der weiblichen Geschlechtshormone beeinflusst und so unter anderem die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigt.
Trifft es mich?
Schwefelsäure und Sulfate sind für Lebensmittel allgemein zugelassen und werden vor allem als Träger für Farb- und Aromastoffe, für die Aufbereitung von Trinkwasser und zur Festigung von Gebäck eingesetzt. Die reine Schwefelsäure wird meist nur zum Fällen von Eiweiß und Stärke zum Zwecke der Herstellung von Würzmitteln und Sirup benutzt und aus den Lebensmitteln mittels Hinzufügung von Lauge wieder entfernt. Sie ist wie Calciumsulfat (Gips) sogar für Öko-Lebensmittel zugelassen. Aluminiumsulfate verfestigen auf chemische Weise Glasuren von Obst und Gemüse. E520 bis und E523 sind in begrenzter Menge und nur für industriell abgefülltes Eiklar und für kandiertes, kristallisiertes oder glasiertes Obst und Gemüse zugelassen. Die Zusatzstoffe sind weit verbreitet; häufige Konsumenten industrieller Nahrungsmittel nehmen nach einer Studie der EU-Kommission bis zum 6,2-fachen der wöchentlich akzeptablen Dosis von 7 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht zu sich, Kinder sogar bis zum 7,5-fachen.
Quelle: Dr. Watson, Der Food Detektiv: www.food-detektiv.de, eine hervorragende Seite für detaillierte Informationen über die Risiken der über 300 zugelassenen Zusatzstoffe, soweit diese bekannt und/oder kommuniziert sind.