Kriterien für die Tierhaltung
Landwirte, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, müssen
- Stallluft und Tränkewasser jährlich kontrollieren lassen,
- den Tieren ein Mindestmaß an Tageslicht ermöglichen,
- zustimmen, dass Beanstandungen an den geschlachteten Tieren zentral erfasst werden,
- verpflichtend an einem Antibiotika-Monitoring teilnehmen, bei dem Antibiotikaabgaben und -anwendungen erfasst werden.
Weiterhin müssen Schweinehalter den Tieren zehn Prozent mehr Platz und zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial anbieten. Weitere Wahlkriterien können erfüllt werden, wie etwa 20 Prozent mehr Platz, ständiger Zugang zu Raufutter, Scheuermöglichkeiten und Saufen aus offener Fläche.
Die Pflichtkriterien für die Geflügelmastbetriebe sind zehn Prozent mehr Platz sowie zusätzliches Beschäftigungsmaterial, ein veränderbarer, bepickbarer Gegenstand wie ein Strohballen.
Neutrale Zertifizierungsstellen kontrollieren, ob die Kriterien der Initiative Tierwohl eingehalten werden. Die Landwirte setzen die jeweiligen Kriterien um und erhalten einen finanziellen Ausgleich – sogenannte „Tierwohlentgelte“, die durch den Lebensmitteleinzelhandel finanziert werden….