Der betriebliche Abferkelrhythmus bestimmt den Alltag der Zuchtsauen. Sie leben abwechselnd in Gruppen- und Einzelhaltung. Zwar ist seit 2013 laut der Tierschutz-Nutztierhaltungs-verordnung die Gruppenhaltung für gewisse »Produktionsphasen« gesetzlich verpflichtet, bei mehr als zwei Trächtigkeiten pro Sau und Jahr leben sie jedoch noch immer etwa sechs Monate im Jahr in Einzelfixierung.
Quelle: Albert-Schweitzer-Stiftung.de, unter der Lizenz Creative Commons CC.BY.4.0
Die Sauen sind somit pro Besamung, welche bis zu viermal pro Jahr vollzogen werden kann (es gibt Quellen, die bis zu sechs jährliche Besamungen belegen), über folgende Zeiträume in den Kastenständen eingepfercht:
- 4 Wochen für die künstliche Besamung
- 1 Woche vor dem geplanten Abferkeltermin, plus
- 3-4 Wochen während der Säugung der Ferkel
>>> in Summe circa 8-9 Wochen pro Wurf. Das sind bei vier Besamung pro Jahr circa 32-36 Wochen!
Aktuell (und bis zur angedachten Gesetzesänderung und deren tatsächlichen Umsetzung: d.h. plus 8 Jahre bzw. plus 15-17 Jahre im Abferkelbereich!) sind diese Kastenstände sehr oft viel zu klein, viel zu eng, so dass sich die Sauen nicht drehen, geschweige denn aufstehen können und oft noch nicht einmal ihre Gliedmaßen ausstrecken können.
Viel zu oft sind die Kastenstände sogar so eng, dass sich die Metallstangen in die Sauenkörper pressen, so dass die Tiere Druckstellen und offene Fleisch-Wunden bekommen, mit denen sie ausharren müssen, bis sie erfolgreich die Säugungsphase überstanden haben und die Druckstellen entlastet werden!
Normalerweise säugen Muttersauen ihre Ferkel für 3 bis 4 Monate – in der Ferkelproduktion verbleiben die Ferkel nur 21 bis 28 Tage bei der Mutter, bis sie in einen Aufzuchtstall gebracht werden. Die neue Umgebung und die Trennung von der Mutter stellen einen großen Einschnitt in das Leben der Tiere dar. Für die Zuchtsauen selbst beginnt der Produktionsrhythmus von vorn: Sie werden erneut im Besamungszentrum in einem Kastenstand untergebracht und bereits nach 5 Tagen wieder künstlich besamt.
Quelle: Albert-Schweitzer-Stiftung.de, unter der Lizenz Creative Commons CC.BY.4.0
Schweine sind sehr intelligente und einfühlsame Tiere, die sich äußerst gerne bewegen: Sie können sich sicher vorstellen, wie verzweifelt sie sind, wenn sie völlig bewegungslos über mehrere Wochen oder gar Monate in diese Metallkästen eingequetscht werden.
Für uns ist dies der absolute Wahnsinn und abartigste Tierquälerei!
Nun, nach langen Diskussionen und diversen Beschluss-Verschiebungen, Anpassungen und Änderungen des ursprünglichen Gesetzesentwurfs von Frau Klöckner, wurde am 3. Juli 2020 vom Bundesrat entschieden, die Umstände der Muttersauen und den Einsatz der Kastenstände zu reformieren. Die Details dieser Gesetzesänderungen können Sie hier nachlesen.
Leider entspricht diese überfällige Gesetzesanpassung bei weitem nicht unseren Anforderungen. Wir zitieren hier Herrn Mahi Klosterhalfen, den Präsidenten der Albert Schweitzer Stiftung, der den Status Quo und die Kritikpunkte perfekt zusammengefasst hat: