Es gibt natürlich auch Vorgaben, also Gesetze, wie Tiere geschlachtet werden sollen. Alle Details können Sie auf der offiziellen BMEL Seite nachlesen inklusive der Links zu den Gesetzen.
Neben Vorgaben zur Betäubung, den Betäubungskontrollen, Entblutung etc. wird auch die Anforderung für einen Sachkundenachweis definiert:
SACHKUNDENACHWEIS UND TIERSCHUTZBEAUFTRAGTE
Wer Tiere tötet muss sachkundig sein. Schlachthofpersonal, das mit lebenden Tieren umgeht, muss die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten daher in einer Prüfung nachweisen. Das gilt beispielsweise für die Entladung von Tieren aus Transportfahrzeugen, den Umgang mit ihnen im Stall und die Betäubung und Tötung selbst. An großen Schlachthöfen gibt es außerdem Tierschutzbeauftragte. Es handelt sich um betriebseigenes Personal, das besondere Rechte und Pflichten bei der Sicherstellung des Tierschutzes am jeweiligen Schlachthof hat.
Quelle: “TIERSCHUTZ BEI DER SCHLACHTUNG”, BMEL.de
Es ist gut, dass es eine Überprüfung der Qualifikationen gibt, allerdings wundern wir uns, ob diese Kenntnisse von den Mitarbeitern auch eingesetzt werden können, insbesondere in den Mega- Fleisch – Schlachtbetrieben und unter dem gegebenen Zeitdruck?
In den großen Schlachtbetrieben wird im Akkord geschlachtet, jede Sekunde und jeder Cent zählt. Laut dem Buch “Fleisch darf uns nicht wurscht sein” von Hans-Ulrich Grimm soll das Schlachten eines ganzen Schweins anscheinend nur 1,03€ kosten? Ist das nicht unfassbar?
Die Realität in den meisten Schlachtfabriken ist sehr oft unfassbar grausam: “Tierschutz”, Tierwohl bzw. eine gute Behandlung der zu schlachtenden Tiere spielt meist keine Rolle, hierfür gibt es ausreichend Belege, Berichte von ehemaligen Mitarbeitern, Videos und Bilder von Tierschutzorganisationen.
Ein Beispiel wie absurd die Fleisch – und Schlachtindustrie sein kann, ist die Tatsache, dass bis 2016 sogar hochträchtige Tiere (im 3. Trimester) geschlachtet wurden! Wie konnte so was jemals zugelassen werden? Welche Menschen sind in der Lage hoch schwangere Tiere zu schlachten und diese zu zerlegen?
Seit 2017 gibt es nun endlich ein Gesetz, welches das Schlachten von Säugetieren im letzten Trimester verbietet. Anstoß dieser Gesetzesänderung war wohl die öffentliche Diskussion und das allgemeine Entsetzen:
SCHLACHTEN HOCHTRÄCHTIGER TIERE VERBOTEN
Die Problematik des Schlachtens hochträchtiger Tiere wurde in der Öffentlichkeit diskutiert und es wurde zu einer Herausforderung für alle Wirtschaftsbeteiligten, solche Schlachtungen zu verhindern.
Seit 2017 regelt ein Gesetz, dass Säugetiere im letzten Drittel einer Trächtigkeit nicht mehr zur Schlachtung abgegeben werden dürfen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat diese Rechtsänderung vorgenommen, da aus ethischer und insbesondere tierschutzfachlicher Sicht die Schlachtung von hochträchtigen Tieren sehr kritisch gesehen wurde und die bis dahin geltenden gesetzlichen Regelungen vorsahen, dass Tiere im letzten Zehntel einer Trächtigkeit nicht mehr zum Schlachthof transportiert werden durften. Nach Fallberichten wurden auch in deutschen Schlachthöfen hochträchtige Tiere wie beispielsweise Rinder geschlachtet.
Quelle: BMEL.de
Die seit 1. Januar 2010 gültige EU Verordnung bzgl. Schlachtung hat gemäß unserer Recherchen den deutschen Markt weiter in die Arme der Mega- Fleischkonzerne manövriert und die Abhängigkeiten der Bauern zu den Fleisch-Konzernen noch weiter verstärkt.
Wir fragen und “wundern” uns, warum die Politik immer mehr und immer weiter die großen Konzerne fördert, und nicht die Landwirtschaft, den einzelnen “echten Bauern” bei seiner Viehhaltung und Vermarktung unterstützt?
In diesem Bericht (von Februar 2010) sind die Details der EU Lebensmittelverordnung für Fleischereibetriebe wunderbar zusammen gefasst:
Die europaweite Lebensmittelverordnung für Fleischereibetriebe wurde bereits 2004 erlassen, bisher galt allerdings eine Übergangsfrist. Nachdem die nun vorbei ist, gibt es im Landkreis nur noch sieben Betriebe, die selbst schlachten dürfen: vier Metzger und drei Landwirte, die das Fleisch direkt an ihre Kunden verkaufen.
Bei der Schlachtzulassung ging es vor allem um die Frage, ob bestimmte bauliche Voraussetzungen eingehalten werden. Kriterien sind zum Beispiel, ob es getrennte Räume fürs Schlachten und die Weiterverarbeitung gibt. Diese Voraussetzungen müssen kleine handwerkliche Metzgereien nun ebenso erfüllen wie große Schlachthöfe, bei denen täglich tausende Tiere getötet werden.
Zuständig für die Erteilung der EU-Zulassung sind die Landratsämter.…..
Im Schlachthaus nur Hausschlachtung
So habe man für die acht verbliebenen kommunal betriebenen Schlachthäusle – die meisten davon im Raum Rottenburg, Starzach und Neustetten – einen Kompromiss gefunden: Zwar sind dort nur noch Hausschlachtungen für den Eigenverbrauch erlaubt. Das Fleisch darf also nicht an Dritte verkauft werden. Für Schlachtfeste oder die traditionelle Kirbe aber müssen die Schweine nun im Schlachthof – zum Beispiel in Rottenburg oder Gärtringen – getötet werden. Doch wenigstens die Schweinehälften können vor Ort zu Leber- und Blutwurst, Würsten, Schälripple oder Kesselfleisch weiter verarbeitet werden.
Zwei Metzgereien, eine in Talheim, eine in Entringen, dürfen seit 1. Januar nicht mehr selbst schlachten. „Sie hätten großräumig umbauen müssen“, sagt Behrens, „das hätte eine Menge gekostet.“ Jetzt lassen sie die Tiere, die sie von Landwirten aus der Region kaufen, im Schlachthof töten und holen sie als Schweine- oder Rinderhälften zurück.
Zu den insgesamt fünf Metzgereien, die im Landkreis laut Behrens für die Fleischverarbeitung ohne eigene Schlachtung zugelassen sind, gehört auch die von Günther Egeler in Reusten. Der Innungsobermeister der Metzger im Landkreis lässt die von ihm in der Region gekauften Tiere schon länger in Gärtringen schlachten. Für ihn bedeutet die neue EU-Vorschrift also kaum eine Veränderung. Dennoch ist er unzufrieden. Der Betrieb in Gärtringen, wo an drei Tagen in der Woche insgesamt 800 Säue geschlachtet werden – 22 davon in Egelers Auftrag –, sei zwar „noch überschaubar“. Aber grundsätzlich gelte fürs Schlachten: „Kleine Metzgereien mit eigenem, ausgebildeten Personal machen das im Grunde besser als Großbetriebe, in denen täglich tausende Tiere im Akkord geschlachtet werden.“
„Mit der neuen EU-Norm soll jetzt alles viel besser sein, ist es aber nicht“, sagt auch der niedergelassene Tierarzt Dr. Bernd Biesinger. Er macht seit vielen Jahren die bei der Schlachtung nötige Fleischbeschau. „Der kleine Metzger muss seine Wurst selbst an die Kundschaft verkaufen, der achtet auf Sauberkeit und Qualität“, sagt der Tiermediziner über die Mechanismen der Selbstkontrolle. Das beginne bereits bei der Auswahl der Tiere. Und geht, wie Egeler sagt, bei der Tötung weiter. Voraussetzung für gute Fleischqualität sei „eine ruhige Situation“, die für die Tiere „keinen Stress“ bedeute. Denn das Stresshormon Adrenalin macht sich im Fleischgeschmack bemerkbar.
Wie viel Todesangst ein Schlachttier hat, lässt sich im Blut feststellen. So plädiert Biesinger beispielsweise für eine andere Form der Qualitätsüberwachung. Statt nach Trichinen zu suchen, die er als Fleischbeschauer in amtlichem Auftrag „noch nie gefunden“ habe, sollte man bei allen Schlachttieren Blut abnehmen und es auf Stresshormone und Medikamentenrückstände untersuchen.
Dem Tierarzt gefällt die ganze Lebensmittel-Politik in der EU nicht. Die Hygiene sei nur „vorgeschoben“, glaubt Biesinger. Es sei vielmehr „politisch gewollt, dass nur noch in Großbetrieben geschlachtet wird“. Die Zentralisierung führe dazu, dass „Fleisch zur Industrieware wird.“
Metzger und Bauern brauchen einander
Der Trend zur industriellen Großschlachtung habe auch Konsequenzen für die Landwirtschaft, sagt Egeler. „Die Metzger brauchen die Landwirte aus der Region.“ Um die Qualität zu sichern, bezahle er dem Bauern einen besseren Preis als der Großabnehmer – für ein Kilo geschlachtetes Rindfleisch beispielsweise 3,60 statt 3 Euro. Werde das Fleisch indes nur noch über große Schlachthöfe vertrieben, sicherten sich Discounter die besten Chargen. „Da bleibt den Metzgern keine gute Qualität mehr“, befürchtet Egeler.
Was die EU-Norm für regionale Kreisläufe bedeutet, lässt sich, so Egeler, bereits jetzt beim Wildfleisch ablesen. Auf der Suche nach einer Wildsau hat der Reustener Metzger kürzlich festgestellt, dass ein Tier aus dem Großhandel „für den Metzger billiger ist als das Wild aus dem Schönbuch“……
Quelle: Uschi Hahn, “Hohe Hürden fürs Schlachten – EU – Verordnung macht Metzgern die Arbeit schwer”, Schwäbisches Tagblatt, vom 09. Februar 2010, tagblatt.de
Und genau durch solche EU Vorgaben wird die Macht der Mega- Fleisch Konzerne immer größer, denn sie erfüllen in jedem Fall die geforderten Kriterien: Natürlich haben Tönnies & Co. mehrere Räume in welchen die Tiere geschlachtet und verarbeitet werden, denn Tönnies & Co schlachtet im Akkord, tausende Tiere jeden Tag und Millionen Tiere jedes Jahr.
Ganz klar fehlen in dieser EU Verordnung bzw. in der deutschen Umsetzungs-Verordnung jegliche Tierwohl Kriterien, die sich um eine maximal “entspannte” und Schmerz reduzierte Schlachtung bemühen und entsprechende Kontrollen die eine 100%-ige Einhaltung dieser Vorgaben sicherzustellen würden!
Den in dem Bericht genannten Vorschlag des Tiermediziners “statt nach Trichinen zu suchen, die er als Fleischbeschauer in amtlichem Auftrag „noch nie gefunden“ habe, sollte man bei allen Schlachttieren Blut abnehmen und es auf Stresshormone und Medikamentenrückstände untersuchen” finden wir hervorragend! Denn nur mit einer Untersuchung des Blutes und entsprechender Werte würde man feststellen können, ob und wenn ja, wie extrem die Tiere gestresst waren und wie stark deren Körper mit Medikamenten (z.B. Antibiotika) belastet sind.
Wir fragen uns: Warum wurde dieser Vorschlag, welcher sicherlich den Landwirtschafts -Experten unserer politischen Liga bestens bekannt ist nicht umgesetzt? Was hindert die Politik, solche Kontrollen vorzugeben, welche nicht nur die Tiere, sondern auch uns Verbraucher “schützen” würden?
Aus unserer Sicht gibt es hierfür nur eine Erklärung: Die Blutproben ( in welchem die Höhe der Stresshormone und die potentiellen Medikamenten-Rückstände eindeutig nachvollziehbar wären) würden keine für die Verbraucher zufriedenstellenden Ergebnisse abliefern, was einen Umsatzeinbruch bei Fleisch und Wurstprodukten verursachen könnte! Und wirtschaftliche Einbußen will man selbstverständlich und mit aller Macht vermeiden….
Entsprechend würde man anhand der Blutwerte erkennen können, ob bzw. wie stark dieses “kranke System” die Tiere tatsächlich stresst und wie gesund oder ungesund “unser tägliches Fleisch” ist.
Unseres Erachtens beinhaltet das “kranke Fleisch-System” mindestens folgendes: die Mästung mit “schlechtem”, gen-manipuliertem Aufbaufutter, Haltung zu vieler Tiere auf viel zu engem Raum, kein Auslauf, keine Ablenkung, kein normales artgerechtes Verhalten, keine Frischluft, kein Sonnenlicht, dafür umso mehr Antibiotika, lange Lebendtier- Transporte und final eine extrem stressvolle, potentiell grausame Schlachtung unter Akkord-Konditionen!
Das wollen wir nicht mehr dulden, das wollen wir ändern! Der letzte Gang der Tiere muss so stressfrei wie möglich sein.