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Schweine

Zusammenfassung Nutztierhaltung_BMEL

Wenn ein ganzes Schwein mit ca. 110 Kilo Lebendgewicht für ca. 150 – 180€ verkauft wird, dann ist es kein Wunder, dass mehr Tierliebe und Fürsorge der Bauern bei diesen Preisen nicht möglich ist!

Schweine werden auf  engstem Raum gehalten, sie können sich kaum bewegen und leben fast immer „auf Vollspaltenböden, durch die Harn und Kot durchlaufen bzw. durchgetreten werden können“.

Die armen Schweine werden in 6 -7 Monaten von ca. 500 Gramm auf bis zu ca. 110-120 Kilo hoch gemästet, gerne auch mit gentechnisch verändertem Futter, welches nicht selten entsprechende Wachstums-Verstärker/-Beschleuniger enthält. Wie sonst sollte es zu dieser rasanten Gewichtszunahme kommen? 

Der kalkulatorische Schlachtgewicht – Kilo Preis mit dem ein Viehhalter im Durchschnitt kalkulieren musste lag 2016 bei ca.1,07 Euro.

Update 2020:

      • Von April bis Anfang Dezember schwankte der durchschnittliche Schweine- Kilo- Preis zwischen 1,24 € – 1,99 € pro Kilo: Diese Volatilität ist im Corona 2020 der Pandemie und dem Ausbruch der afrikanischen Schweinepest geschuldet. Anyway, es gibt jedes Jahr (auch ohne Corona und Schweinepest) sehr große Schwankungen, die die Bauern ins Unglück stürzen könnten, wenn sie ihre Tiere nicht (immer) maximal Kosten optimiert halten würden.
      • Anfang September: die afrikanische Schweinepest erreicht Deutschland: China, Süd-Korea und viele andere Länder haben den Import von Schweinefleisch aus Deutschland verboten. Als Konsequenz hieraus ist der Schlachtgewicht -Kilo Preis kollabiert und lag Ende August 2020 in Bayern bei 1,16€ bis 1,50€ und bei Sauen gar nur bei 0,75 € pro Kilo Schlachtgewicht.

Somit ist klar, dass Planung und Kostensicherheit für deutsche Schweinebauern Fremdwörter sind. Das heißt, dass die Schweinebauern immer günstigst ihre Tiere halten müssen, um alle Eventualitäten bzw. Abnahme“verweigerungen“ oder Preisschwankungen „auffangen“ zu können.

Schweinemast - so läuft das in der Regel ab:

Das kurze und qualvolle  Leben der Schweine lässt sich nicht besser beschreiben als das Peta bereits getan hat: Klar ist, dass das Ziel der Schweine-Mast ist,  Schweinefleisch für den menschlichen Konsum zu produzieren und somit kleine Ferkel geboren werden, um später gegessen zu werden. Unklar ist allerdings, wieso die Tiere so qualvoll gehalten werden, ihr Leben lang leiden müssen und wieso dies gesetzlich erlaubt ist:
In der Regel werden die Ferkel nach nur drei Wochen von ihrer Mutter getrennt, denn ab diesem Zeitpunkt werden sie für die Fleischproduktion „gemästet“. Wildschweine dagegen säugen ihren Nachwuchs über drei Monate und die Bindung zwischen Mutter und Kind löst sich erst nach weit über einem Jahr. Unsere Undercover-Aufnahmen zeigen die bedauerliche Realität einer Ferkelaufzuchtanlage: Dicht aneinandergedrängt müssen die Schweinekinder in reizarmen Buchten auf Spaltenböden leben. Je nach Gewicht stehen Ferkeln 0,15 – 0,35 m² und sogenannten Mastschweinen 0,5 – 1,0 m² Platz zur Verfügung – und somit weniger als eine handelsübliche Badewanne. Die reinlichen Tiere müssen dort Kot und Urin absetzen, wo sie auch schlafen und essen – dies würden sie unter natürlichen Umständen nie tun. Da Schweine sehr neugierige und intelligente Lebewesen sind, muss ihnen laut Gesetz Spielzeug zur Verfügung stehen. Für den Gesetzgeber reicht etwas Stroh oder Metallketten, die von der Decke hängen, dafür aus. Diese Maßnahmen sind nicht nur ein schlechter Witz für Tiere, die intelligenter sind als Hunde oder Kleinkinder, sondern sie können auch eine Verletzungsgefahr darstellen, wie das Video aufzeigt. Ebenso haben PETA-Ermittler erneut tote und kranke Tiere gefilmt. Wegen schlechter Luft und dem allgemein hohen Infektionsdruck sitzen viele Tiere im sogenannten „Hundesitz“. Dies ist eine unnatürliche Haltung, die den Schweinen das Atmen erleichtern soll. Medikamente, wie Antibiotika, werden wegen der schlechten Haltung massenhaft eingesetzt. Nach sechs Monaten endet das „Leben“ dieser Tierkinder im Schlachthaus.
Quelle: „Das Leiden der Schweine in Deutschen Ställen“, April 2016, peta.de  >>> Zur besseren Veranschauung der Fakten, schauen Sie sich gerne die Peta Webseite mit deren Bildern und Videos an.
So ist davon auszugehen, dass in der konventionellen Tierhaltung, was in Deutschland ca. 98% – 99% aller Schweine betrifft,  dass
      • die Tiere keinen Auslauf haben,  sie auf Vollspaltenböden stehen, durch welche der Kot und Urin der Tiere abläuft
      • sie die mit Ammoniak verpestete Luft einatmen müssen
      • sie im Zweifel keinen frischen Sauerstoff erhalten, sondern nur über Lüftungsanlagen „beatmet“ werden
      • sie kein Sonnenlicht sehen, sondern nur von künstlichem Licht bestrahlt werden
      • sie zu Hunderten oder gar Tausenden in einem kargen Stall ohne  Beschäftigungsmaterial und zumeist ohne Einstreu stehen
      • sie kaum Platz haben, um sich zu bewegen bzw. um sich hinzulegen
      • sie sich entsprechend nicht normal verhalten können und ihren Grundbedürfnissen wie Wühlen und Graben nicht nachgehen können!
Sicherlich gibt es einzelne Bauern > Schweinemäster, die ihren Schweinen bessere Konditionen bieten und nicht BIO zertifiziert sind. Aber im gesetzlich definierten Normalfall steht den Schweine nicht mehr zu, sie stehen ihr gesamtes, kurzes Leben lang, eng eingepresst in kargen Ställen und sind somit völlig verzweifelt, so dass sie sich gegenseitig anknabbern, beißen oder gar kannibalisieren. Was meinen Sie: Kann Fleisch von solchen Tieren, unter solchen Haltungskonditionen nahrhaft und gesund für uns Konsumenten sein? Kann solch ein Fleisch die gewünschten tierischen Nährstoffe liefern und uns, wie erwartet & gewünscht, bestmöglich versorgen?

Wir glauben NICHT! Wir sind der Meinung: Fleisch / Produkte von so gehaltenen Tieren sind mehr schädlich als nützlich, und eventuell könnte das Fleisch sogar gesundheitsgefährdend sein!

Die betäubungslose Ferkelkastration wurde nun endlich zum 1. Januar 2021 verboten

Tierschutz ist in Deutschland als Staatsziel im Grundgesetz verankert, dessen Umsetzung lässt leider zu wünschen übrig. Jahre langes Ringen zwischen Gesetzgebung, Verbänden, Fleischmogulen und Handel bedingten wohl das kontinuierliche Verschieben der notwendigen Anpassungen. 

Ein Beispiel ist die betäubungslose Kastration von Ferkeln: 

Und immer noch ist die betäubungslose Kastration von Ferkeln bis zu ihrem 7. Lebenstag erlaubt, obwohl bereits 2013 beschlossen wurde, diese schmerzhafte Praxis zum 1. Januar 2019 zu verbieten. ABER, Ende 2018 wurde die Umsetzung des eigentlich gültigen Tierschutzgesetzes mal eben wieder übergangen und die gängige Praxis um zwei Jahre – bis Ende 2020- verlängert! Warum?

Bauernverband wollte Verbot dringend verschieben

Der Bauernverband hatte angesichts der generell schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Schweinehalter dringend für eine Verschiebung geworben und darauf verwiesen, dass es keine praktikablen Alternativverfahren gebe. Das Verbot ab 2019 war bereits mit der Reform des Tierschutzgesetzes 2013 beschlossen worden.

Quelle: „Bundestag entscheidet über Ferkelkastration“, vom 29. November 2018, (10. August 2020),  Tierschutzbund.de 

Die wirtschaftlichen Interessen und der Druck der Industrie erlauben wohl unseren Politikern, den Tierfabriken und deren Verbänden, dass die Gesetze – sogar ein Grundgesetz – ignoriert und / oder individuell ausgelegt werden dürfen, und die gesetzliche Umsetzung mal eben um weitere Jahre verschoben werden kann. Wir finden diese beliebige Anwendung bzw. Anpassung von existenten Gesetzen und deren Verschiebung (allerdings nur zu Gunsten von Konzernen, Verbänden, Industrie-Riesen, u.ä.) erschütternd und schockierend: Diese relativierten Anpassungen geben uns kein gutes Gefühl, sondern werfen einen korrupten Schatten auf die jeweiligen Entscheider!

ZUMAL es mindestens 3 Alternativen zu der betäubungslosen Kastration von Ferkeln gibt und diese in einigen EU Ländern bereits seit Jahren erfolgreich eingesetzt werden. Warum schaffen wir das nicht auch in Deutschland? Sind wir wirklich so unfähig? Können die Deutschen „nur“ Super Autos bauen, dafür aber nicht artgerecht Tiere züchten oder diese schmerzfrei kastrieren? 

Es gibt drei tierschutzgerechte, praktikable Alternativmethoden zur betäubungslosen Kastration und damit genügend fundierte Gründe, die dagegen sprechen, das gesetzlich ab 1.1.2019 geltende Gebot der Betäubungspflicht zu kippen. Es gibt dagegen nur einen einzigen Grund, der die Regierungspartner offenbar bewegt und der zu diesem Antrag geführt hat: die ökonomischen Interessen der Tiernutzer. 

Quelle: „Bundestag entscheidet über Ferkelkastration“, vom 29. November 2018, (10. August 2020),  Tierschutzbund.de 

Naja, nun endlich, seit dem 1. Januar 2021, ist die betäubungslose  Kastration der Ferkel verboten und rein gesetzlich müssen die Schweinezüchter eine der drei Alternativmethoden wählen. Wer das kontrolliert, wie das eingehalten wird und welche Methoden genutzt werden, werden wir Ihnen hier zur Verfügung stellen. 

Die Gesetze für die Zuchtsauen und deren fast lebenslange Kastenstand- Einpressung sollen nun endlich auch geändert werden!
ABER: Die geplanten Änderungen sind nicht nur zeitlich weit entfernt, sondern auch vom Tierwohl, nach unserer YouFee Definition

Bis dato und bis zur  verpflichtenden Umsetzung der angedachten Gesetzesänderungen werden die konventionell gehaltenen Sauen die meiste Zeit ihres Lebens in viel zu enge Kastenstände gesperrt:

 

Der betriebliche Abferkelrhythmus bestimmt den Alltag der Zuchtsauen. Sie leben abwechselnd in Gruppen- und Einzelhaltung. Zwar ist seit 2013 laut der Tierschutz-Nutztierhaltungs-verordnung die Gruppenhaltung für gewisse »Produktionsphasen« gesetzlich verpflichtet, bei mehr als zwei Trächtigkeiten pro Sau und Jahr leben sie jedoch noch immer etwa sechs Monate im Jahr in Einzelfixierung.

Quelle: Albert-Schweitzer-Stiftung.de, unter der Lizenz Creative Commons CC.BY.4.0

Die Sauen sind somit pro Besamung, welche bis zu viermal pro Jahr vollzogen werden kann (es gibt Quellen, die bis zu sechs jährliche Besamungen belegen), über folgende Zeiträume in den Kastenständen eingepfercht:

      • 4 Wochen für die künstliche Besamung
      • 1 Woche vor dem geplanten Abferkeltermin, plus
      • 3-4 Wochen während der Säugung der Ferkel

>>> in Summe circa 8-9 Wochen pro Wurf. Das sind bei vier Besamung pro Jahr circa 32-36 Wochen!

Aktuell (und bis zur angedachten Gesetzesänderung und deren tatsächlichen Umsetzung: d.h. plus 8 Jahre bzw. plus 15-17 Jahre im Abferkelbereich!) sind diese Kastenstände sehr oft viel zu klein, viel zu eng, so dass sich die Sauen nicht drehen, geschweige denn aufstehen können und oft noch nicht einmal ihre Gliedmaßen ausstrecken können. 

Viel zu oft sind die Kastenstände sogar so eng, dass sich die Metallstangen in die Sauenkörper pressen, so dass die Tiere Druckstellen und offene Fleisch-Wunden bekommen, mit denen sie ausharren müssen, bis sie erfolgreich die Säugungsphase überstanden haben und die Druckstellen entlastet werden! 

Normalerweise säugen Muttersauen ihre Ferkel für 3 bis 4 Monate – in der Ferkelproduktion verbleiben die Ferkel nur 21 bis 28 Tage bei der Mutter, bis sie in einen Aufzuchtstall gebracht werden. Die neue Umgebung und die Trennung von der Mutter stellen einen großen Einschnitt in das Leben der Tiere dar. Für die Zuchtsauen selbst beginnt der Produktionsrhythmus von vorn: Sie werden erneut im Besamungszentrum in einem Kastenstand untergebracht und bereits nach 5 Tagen wieder künstlich besamt.

Quelle: Albert-Schweitzer-Stiftung.de, unter der Lizenz Creative Commons CC.BY.4.0

Schweine sind sehr intelligente und einfühlsame Tiere, die sich äußerst gerne bewegen: Sie können sich sicher vorstellen, wie verzweifelt sie sind, wenn sie völlig bewegungslos über mehrere Wochen oder gar Monate in diese Metallkästen eingequetscht werden. 

Für uns ist dies der absolute Wahnsinn und abartigste Tierquälerei! 

Nun, nach langen Diskussionen und diversen Beschluss-Verschiebungen, Anpassungen und Änderungen des ursprünglichen Gesetzesentwurfs von Frau Klöckner, wurde am 3. Juli 2020 vom Bundesrat entschieden, die Umstände der Muttersauen und den Einsatz der Kastenstände zu reformieren. Die Details dieser Gesetzesänderungen können Sie hier nachlesen. 

Leider entspricht diese überfällige Gesetzesanpassung bei weitem nicht unseren Anforderungen. Wir zitieren hier Herrn Mahi Klosterhalfen, den Präsidenten der Albert Schweitzer Stiftung, der den Status Quo und die Kritikpunkte perfekt zusammengefasst hat:

»Der Öffentlichkeit erzählen, man werde Tierschutzstandards verbessern und gleichzeitig illegale Zustände in der Massentierhaltung legalisieren. Das ist an Scheinheiligkeit nicht mehr zu überbieten. Von Bundesministerin Klöckner und der CDU war kaum Anderes zu erwarten, aber dass die Grünen einen solch faulen Kompromiss aushandeln und mittragen, ist sehr enttäuschend. Sauen werden weiterhin einen beträchtlichen Teil ihres Lebens in Käfigen verbringen – man muss sich schon sehr verbiegen, um darin einen Wendepunkt für die Tiere zu sehen.«

Unsere Kritikpunkte in Kürze:

  • Viel zu lange Übergangsfrist von acht Jahren im Deckbereich bis Gruppenhaltung vorgeschrieben wird.
  • Bis dahin Legalisierung der bisher illegalen weil zu kleinen Kastenstände, da Ausstrecken in Seitenlage lediglich nicht durch »bauliche Hindernisse« eingeschränkt sein darf, nicht jedoch durch das benachbarte Tier, was in der überwiegenden Mehrzahl der Ställe aber das Problem ist.
  • Gruppenhaltung wird nur für den Deckbereich festgelegt und die Ausgestaltung der Gruppenhaltung ist in weiten Teilen ungenügend.
  • Festschreibung der Kastenstandhaltung im Abferkelbereich für mindestens 15 bis 17 Jahre, danach lediglich Verkürzung der Fixationszeit auf maximal fünf Tage.

Fazit: Vom Ende der Kastenstand-Haltung oder gar einem »Systemwandel« kann keine Rede sein.

Quelle: Youtube.de
Albert Schweitzer Stiftung
Quelle: Youtube.de
Interessanterweise sind die Videos, welche die Grausamkeiten in Schweineställen zeigen, nun altersbeschränkt und erst ab 18 Jahren zugänglich. Wir verstehen warum…. umso trauriger, dass jeder dieses Fleisch essen darf, aber nicht sehen darf wie die Tiere gehalten werden….. ein weiteres Video:  Quelle: Youtube.dehttps://www.youtube.com/watch?v=S1rmoM0IGps.

Sehr erstaunlich ist auch, dass trotz einer  Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2016 die Kastenstände nach wie vor und bis heute vollends eingesetzt werden dürfen und 2020 unsere Politiker immer noch über eine notwendige Gesetzesänderung diskutieren und beraten muss:

Tierschutzwidrige Kastenstände und Abferkelgitter werden standardmäßig in deutschen Schweinezuchten eingesetzt. Dabei regelt eine seit über 20 Jahren gültige Rechtsvorschrift (1994-2006 SchweinehaltungsVO, seit 2006 TierSchNutztV), dass Kastenstände so breit sein müssen, dass die Sauen im Liegen ihre Beine ausstrecken können. Im November 2015 wurde dies durch ein Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg (3 L 386/14) bekräftigt. Dieses Urteil wurde im November 2016 vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 3 B 11.16) bestätigt und ist damit bundesweit gültig.

Quelle: Albert-Schweitzer-Stiftung.de, unter der Lizenz Creative Commons CC.BY.4.0

Wie kann es überhaupt möglich sein, dass ein gültiges Gesetz Jahre lang ignoriert bzw. nicht realisiert wird, dass trotz eines Urteils des obersten Gerichts der Bundesrepublik Deutschland für solche Streitigkeiten, dem Bundesverwaltungsgerichts, immer noch viel zu enge Kastenstände in der konventionellen Haltung und partiell sogar in der sogenannten Bio-Fleisch Haltung eingesetzt werden? Hat denn die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht gar keine Auswirkungen? Können unsere Politiker oder die Tierhalter trotzdem frei entscheiden, was sie umsetzen, wann und wie? Wie viele Jahre kann  man Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes bitte aussitzen bzw. ignorieren seitens der Politik?

Bitte beachten Sie: Selbst wenn nun endlich unsere Politik ein neues Gesetz für die Kastenstand-Haltung definiert hat, dann ist immer noch fraglich, welche Schweine-Betriebe sich daran halten werden, ab wann diese Gesetze final umgesetzt werden und ob es wieder einmal Ausnahmen geben wird ?! 

Denn ein weiteres Kernproblem ist, neben den gesetzlichen Mindestanforderungen, dass die Landwirte viel zu selten kontrolliert werden und daher eine zeitnahe Umsetzung bzw. entsprechende Kontrollen fragwürdig werden könnten: Laut offiziellen Informationen der Bundesregierung von 2018, werden die konventionellen Tierbetriebe sehr selten kontrolliert. Konkret werden in Bayern die Höfe nur alle 48 Jahre, in Schleswig -Holstein alle 37 Jahre, in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg  alle 19 bis 24 Jahre …kontrolliert!

Quellen: sz.de, „Bei Verstößen gegen Tierschutz riskieren Bauern wenig“, Süddeutsch Zeitung vom 21. Juli 2018, (31. August 2020) oder: „Das steckt hinter dem Billig-Fleisch“,  von Martin Rücker,  foodwatch.org
Finden Sie das nicht auch katastrophal? 
Es ist unfassbar, aber wahr: Es gibt anscheinend kein Geld für regelmäßige Bauernhof-, Tierfabrik-Kontrollen, obwohl dies nicht nur zum Schutz der Tiere dringendst notwendig wäre, sondern auch essentiell für uns Verbraucher ist, denn es handelt sich hierbei um unsere Nahrungsmittel und somit auch partiell um unsere Gesundheit. 
Wieso werden die Tierbetriebe nicht mindestens einmal im Jahr, unangekündigt und streng kontrolliert? Will man etwa bewusst das Aufdecken von Missständen verhindern? Oder will man gar „einzelne“ Massentier-Ställe schützen?
Peinlich, aber wahr: Wir Deutschen sind in puncto Tierschutz, trotz der Verankerung des Tierschutzes in unserem Grundgesetz, weit entfernt von einigen rechtlichen Regelungen und Umsetzungen anderer europäischer Länder. Bei der Schweinemast sieht man eindeutig, wie lange sich Deutschland erfolgreich gegen gültige Gesetze bzw. gegen höchste Entscheidungen gesträubt hat und wie schlecht wir im Vergleich zu anderen EU Ländern dastehen. Einige EU Länder haben schon seit vielen Jahren die Kastenstände verboten oder nutzen diese tatsächlich nur noch für sehr kurze Zeiträume und zu bestimmten Zwecken.  Hier einige Beispiele:
      • Dänemark: Fixierung maximal 3 Tage erlaubt, nur im Einzelfall während der Rausche > Gültig seit 2015
      • Großbritannien: permanente Fixierung seit 1991 verboten:  Übergangsfrist für Altbauten ging bis 1999.
      • Norwegen: Fixierung im Kastenstand nur während Fütterung, Besamung und tierärztlicher Behandlung.
      • Niederlande: Fixierung im Kastenstand vom Absetzen der Ferkel bis 4 Tage nach der Besamung erlaubt. Gültig seit 1998, Übergangsfrist bis 2013.
      • Schweden: Fixierung im Kastenstand nur während Fütterung, Besamung und tierärztlicher Behandlung. Dies ist in Schweden seit 1988 gültig! 

Wir fragen uns: Wo leben wir Deutschen eigentlich, in einem Tierwohl- Entwicklungsland!? 

Stören sich die Deutschen Fleischkonsumenten an diesen Tierhaltungs-Bedingungen überhaupt nicht? Oder sind diese Zustände gar unbekannt? 

Wir gehen davon aus, dass die Mehrheit der Verbraucher NICHT weiß, wie die Schweine in der konventionellen Haltung leben und leiden müssen, oder dass die Mehrheit der Verbraucher NICHT weiß, wo man artgerecht gehaltenes Fleisch kaufen kann!

Das würde erklären, warum ca. 99% des Schweinefleisches aus konventioneller Tierhaltung kommt, eingeschlossen sind hierbei die unseres Erachtens Pseudo Tierwohlprogramme wie „Initiative Tierwohl“ oder Haltungsform 2 und 3, denn diese bringen den Tieren nur minimalste Verbesserungen!

Und: Wie kann es sein, dass es in der EU so massive Abweichungen bei so essentiellen Kriterien gibt? Wieso wird die Krümmung der Gurken genormt und dies rigoros EU weit umgesetzt, aber bei solch wichtigen Tierwohl Bestimmungen gibt es auf einmal keine EU weit abgestimmte Vorgehensweise, keine einheitlichen Vorgaben, keine EU weite Nachverfolgung der Regeln und deren Einhaltung? Finden Sie das nicht auch sehr seltsam? NEIN, hier lässt man wohl die einzelnen EU Länder frei agieren! So wurde unsere x-Milliarden Euro schwere Fleischbranche – offensichtlich mit politischer „Unterstützung“ und dank der Hilfe der diversen Verbände – „Export-Rekordmeister für Schweinefleisch“. Natürlich will man sich diesen fragwürdigen Weltmeister Titel nicht mehr nehmen lassen
….die deutsche Agrarwirtschaft setzt seit Jahren vor allem auf günstig produzierte Exportprodukte. Während wir zum Beispiel vor 20 Jahren noch Schweinefleisch importierten, ist Deutschland heute der drittgrößte Schweinefleischproduzent der Welt. Wirksame Tierschutzvorgaben, die höhere Kosten verursachen, sind da nur hinderlich. Denn Schweinefleisch-Exportweltmeister wird man nicht aufgrund hoher Tierschutzstandards – sondern durch niedrige Preise.
Quelle: foodwatch.org,  Matthias Wolfschmidt, Newsletter vom 31. August 2020

Werden etwa seit Jahren gültige Gesetze ignoriert und diverse Gerichtsentscheidungen bewusst hinausgezögert, um der Milliarden Euro schweren Fleischbranche den Schweinefleisch Export-Weltmeistertitel nicht streitig zu machen?  

Für ist uns das untragbar: Dies muss sofort gestoppt werden, so wie es viele Tierschutzorganisationen bereits seit Jahren fordern!

Quelle: youtube.de 
Quelle: youtube.de 

YouFee´s Zusammenfassung & Statement:

Schweinefleisch ist das „Basisfleisch“ für viele Wurst- Fleischwaren, was die hohe Produktion von ca. 5,5 Millionen Tonnen Kilogramm Fleisch/ p.a. in Deutschland erklärt. 

Deutschland hat sich in der Produktion von Schweinefleisch super optimiert und ist sogar Export-Weltmeister geworden.

Für uns ist dies nicht nur eine traurige und erbärmliche „Auszeichnung“, sondern auch ein Skandal, denn die Multi-Millionen € oder gar Milliarden € Betriebe brillieren auf Kosten der Tiere, die teilweise gegen gültige Gesetze oder sogar gegen Bundesverwaltungsgericht – Entscheidungen verstoßen!

Aber da die Tierfabriken statistisch nur alle Jahrzehnte mit angemeldeten Kontrollen rechnen müssen, werden solche Vorfälle nur vereinzelt und zumeist nur von Tierschutzorganisationen aufgedeckt….wir finden diese Situation untragbar!

Wie der Einsatz der viel zu engen Kastenständen rechtlich überhaupt noch akzeptiert bzw. geduldet wird, ist uns ein Rätsel.

Wir wissen wohl, dass Lobbyismus eine sehr große Rolle in Deutschland und insbesondere in der Fleisch- und Lebensmittel-Branche spielt.

Und genau das wollen wir stoppen und ändern!

Es darf nicht sein, dass Sauen ca. die Hälfte ihres Lebens in Kastenständen reingepresst werden, nur um maximal effektiv Ferkel produzieren zu können. Der Einsatz der Kastenstände in Deutschland ist veraltet und nicht mehr zeitgemäß. Diverse EU-Staaten nutzen Kastenstände nur noch sehr reduziert und / oder nur für besondere Einsätze. Und das bereits seit vielen Jahren.

Bewusst oder unbewusst unterstützen wir Konsumenten diesen Skandal, wenn wir Wurst und Fleisch aus konventioneller Tierhaltung kaufen:

Wenn Sie dies stoppen wollen, wenn Sie diese Tierqualen verurteilen, dann vermeiden Sie  BITTE tierische Produkte aus konventioneller Tierhaltung, jeglicher Art, ab sofort!

WIR, YouFee, werden nur Bauern zertifizieren, die ihre Tiere artgerecht halten, was Kastenstände redundant macht bzw. auf ein absolutes Minimum reduziert (nutzbar nur im „Notfall“ z.B. während ärztlicher Untersuchungen und maximal für wenige Stunden).

Wir wollen Klasse statt Masse, denn es geht nicht nur um Tierwohl, um artgerechte Tierhaltung und um unsere moralische Verantwortung gegenüber den Tieren, es geht auch um unsere Umwelt und um unsere Nahrung, welche einen direkten Einfluss auf unsere Gesundheit hat. 

Werden Sie Teil der YouFee „Bewegung“ und kaufen Sie Ihr Fleisch &  Ihre Wurstwaren nur bei den empfohlenen Bezugsquellen und – sobald verfügbar!

YouFee – Together we CHANGE!